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Berufsausbildungsbeihilfe – So geht’s!

Berufsausbildungsbeihilfe – So geht’s!

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Azubigehälter reichen oftmals nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt decken zu können. Auszubildende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können in solch einem Fall die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Was die BAB genau ist, erfahren Sie im nachfolgendem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit
  • Antragsstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Berechnung der BAB: Individueller Bedarf – anrechenbare Einkommen des Auszubildenden, der Ehegatten und der Eltern -> Anspruch bei positivem Ergebnis
  • Voraussetzungen: betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und weite Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnung der Eltern, keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung
  • Auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen möglich: keine Berücksichtigung der Wohnsituation und des Einkommens der Eltern
  • Keine Berufsausbildungsbeihilfe bei Bezug von Leistungen anderer Behörden
  • Ausbildungsausgaben des Auszubildenden trotz BAB weiterhin als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar

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Inhaltsverzeichnis


Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Wenn man als Azubi schon Zuhause auszieht und Miete zahlen muss, wird das Gehalt schon sehr knapp. Nicht immer kann der gesamte Lebensunterhalt damit finanziert werden. Die Berufsausbildungsbeihilfe oder auch BAB ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt Auszubildende finanziell.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird während der gesamten vorgeschriebenen Ausbildungszeit gezahlt. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.

Achtung: Der Anspruch auf Förderung kann wegfallen, wenn ab dem zweiten oder dritten Lehrjahr mehr Ausbildungsvergütung fließt.

Wie wird die Berufsausbildungsbeihilfe berechnet?

Für die Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe ermittelt das Arbeitsamt zunächst den individuellen Bedarf des Antragsstellers. Im Anschluss wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Wenn nach der Anrechnung des Einkommens noch ein positiver Betrag übrig bleibt, besteht Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe.

Nutzen Sie den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, um sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen zu können.

Was sind die Voraussetzungen für die BAB?

Um die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bei der Ausbildung des Antragstellers muss es sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handeln. Des Weiteren muss der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt sein, um zu Hause wohnen zu bleiben. Die Ausbildung darf nicht BAföG-förderungsfähig sein.

Die BAB kann auch dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt. In diesem Fall werden die Wohnsituation und das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.

Außerdem entfällt die Prüfung auf eine angemessene Entfernung zur Wohnung der Eltern, wenn der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt ist, verheiratet ist, mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht dem Elternhaus verwiesen werden kann.

Was sind die Ausschlusskriterien?

Schulische Ausbildungen werden nicht durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert. Auch wenn bereits Leistungen von einer anderen Behörde bezogen werden, die mit der BAB vergleichbar sind, kann die BAB nicht bewilligt werden.

Die BAB in der Steuererklärung

Die Berufsausbildungshilfe muss in der Steuererklärung mit den Kosten verrechnet werden. Geregelt wird die BAB in den §§ 56 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch.

Der Auszubildende zahlt aufgrund seines geringen Einkommens meist keine Lohnsteuer, doch wenn seine Ausbildungsausgaben als Werbungskosten gelten, kann er einen Verlustvortrag beim Finanzamt beantragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Aufwendungen nicht verloren gehen. Der Verlust wird solange festgeschrieben bis positive Einkünfte vorliegen und der Verlust verrechnet werden kann.

Wenn Sie BAB beziehen sind Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Allerdings verzichten Sie bei Vorliegen eines Verlustes bei einer Nichtabgabe auf die Möglichkeit den Verlust in den Folgejahren anzurechnen.


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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.