Auch als Mieter:in können Sie Steuern sparen und Kosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Nebenkosten und auch andere Ausgaben absetzen können. Informieren Sie sich gleich und sparen Sie damit Steuern.
Auch als Mieter:in können Sie Steuern sparen und Kosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Nebenkosten und auch andere Ausgaben absetzen können. Informieren Sie sich gleich und sparen Sie damit Steuern.
Inhaltsverzeichnis:
Auch als Mieter:in können Sie beispielsweise Reinigungs- oder Malerarbeiten in Ihrer Wohnung an andere vergeben. Die dafür angefallenen Kosten können Sie als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen.
In beiden Fällen können jedoch nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten berücksichtigt werden. Außerdem darf die Bezahlung nicht bar erfolgen, sondern muss direkt auf dem Konto des bzw. der Leistenden eingehen.
Diese Höchstbeträge gelten:
Informieren Sie sich hier genauer über Handwerkerleistungen:
Die Besonderheit bei Ihnen als Mieter:in liegt natürlich in der Nebenkostenabrechnung. Auch wenn nicht Sie selbst, sondern Ihr:e Vermieter:in Arbeiten am Haus oder Grundstück in Auftrag gegeben hat und die Kosten dann umlegt, können Sie diese geltend machen.
Es handelt sich auch in diesem Fall um Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Typische Beispiele sind bei Mietshäusern.
Wichtig ist, dass die Arbeiten an Ihrer Wohnung, in Gemeinschaftsräumen, am Gebäude oder am dazugehörigen Grundstück vorgenommen wurden.
Achtung: Die angefallenen Kosten müssen auch auf Sie und gegebenenfalls auf weitere Mieter:innen umgelegt und in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Sie können nur Ihre tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigen.
Auch in diesem Fall gelten weiterhin die Höchstbeträge von 4.000 Euro beziehungsweise 1.200 Euro pro Jahr.
Als Beleg für die geleisteten Kosten, müssen Sie dem Finanzamt Ihre Nebenkostenabrechnung übermitteln. Vermieter:innen haben jedoch immer bis zum Ende des Folgejahres Zeit, die Abrechnung zu übermitteln. Die Frist für die Steuererklärung ist hingegen schon früher.
Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht vor Abgabe Ihrer Steuererklärung erhalten, bleiben Ihnen folgende drei Möglichkeiten offen:
Achtung: Die Nebenkosten müssen auf der Abrechnung separat ausgewiesen werden und so auch Arbeits- und Materialkosten der Handwerksunternehmen.
Wenn Sie von zuhause arbeiten, können Sie ebenfalls Kosten dafür absetzen. Wie Sie Ihre Kosten steuerlich handhaben, ist abhängig von Ihrer jeweiligen Arbeitssituation. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Mit einem häuslichen Arbeitszimmer können Sie die anteiligen Kosten des Zimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche ansetzen. Das gilt unter anderem für folgende Kosten:
Achtung: Für den Steuerabzug eines häuslichen Arbeitszimmers müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Informieren Sie sich hier darüber: „Arbeitszimmer absetzen – Alle Voraussetzungen und Möglichkeiten auf einen Blick.“
Die Homeoffice-Pauschale können Sie in jedem Fall geltend machen, hierfür müssen keine speziellen Voraussetzungen erfüllt sein. Sie erhalten pro Arbeitstag im Homeoffice 6 Euro bis zu maximal 1.260 Euro im Jahr (bis 2022 5 Euro pro Tag und max. 600 Euro pro Jahr).
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier: „FAQ Homeoffice-Pauschale: Die wichtigsten Fragen & Antworten“
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, können Sie die anfallenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt beispielsweise für folgende Ausgaben:
Anstatt lauter Einzelnachweise einzureichen, können Sie in diesem Fall auch eine Pauschale geltend machen. Diese Pauschale liegt für Singles bei 886 Euro (seit 01.04.2022) und für mitziehende Familienangehörige bei 590 Euro.
Als Mieter:in können Sie folgenden Kosten in Zusammenhang mit Ihrer Wohnung absetzen:
Wenn Ihr:e Vermieter:in Arbeiten an Ihrer Mietswohnung, in Gemeinschaftsräumen, am Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück in Auftrag gibt und die Kosten auf Sie umlegt und in der Nebenkostenrechnung aufführt, können Sie diese geltend machen.
Wichtig: Die Nebenkosten müssen in der Abrechnung separat ausgewiesen werden
In der Regel handelt es sich dabei um Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen und es gelten folgende Höchstbeträge:
Als Beleg müssen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt einreichen. Liegt Ihnen die Abrechnung nicht rechtzeitig vor, können Sie die Kosten auch im darauffolgenden Jahr geltend machen.
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Quellenangaben: