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Umzugskosten absetzen

Umzugskosten absetzen

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Beruflich bedingte Umzüge wirken sich steuerlich aus: Sie können die Umzugskosten absetzen. Erfahren Sie welche Kosten Sie hierbei berücksichtigen können und was Sie beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis:

Umzug von Arbeitnehmern
Beruflich begründeter Umzug
Umzugskosten
Arbeitgebererstattungen
Umzug aus privaten Gründen

Umzugskosten absetzen beim Umzug von Arbeitnehmern

Von Ihnen als Arbeitnehmer wird in den heutigen Zeiten viel verlangt. Haben Sie einen zufriedenstellenden Arbeitsplatz ergattert, ist Ihr voller Einsatz gefragt. Mitunter kann es dann erforderlich sein, dass Sie später an einen anderen Standort des Arbeitgebers wechseln. Vielleicht finden Sie auch später Ihren Traum-Arbeitsplatz in einer anderen Stadt. Oder Sie wohnen weit von Ihrem Arbeitsplatz entfernt und ziehen später in eine nähergelegene Wohnung. Dann steht oft ein beruflich begründeter Umzug ins Haus – und der kann sehr kostenintensiv sein.

Beruflich begründeter Umzug

Die gute Nachricht ist: Sie können die Kosten eines solchen beruflichen Umzugs zumindest teilweise als Werbungskosten ansetzen und so erheblich Steuern sparen. Berufliche Gründe werden zunächst bei einem Wechsel in eine weiter entfernte Filiale des Arbeitsgebers oder bei einem Arbeitsplatzwechsel anerkannt. Ein Ansatz als Werbungskosten kommt aber auch dann in Betracht, wenn sich der Weg zur Arbeit durch den Umzug um jeweils mindestens eine halbe Stunde reduziert. Dies gilt selbst für den Umzug innerhalb einer Stadt. Eine solche Berechnung kann mithilfe eines Routenplaners im Internet erfolgen.

Umzugskosten

Die Umzugskosten können vielfältig sein:

  • Kosten für den Transport des Hausrats,
  • Maklergebühren für die neue Mietwohnung,
  • doppelte Mietzahlungen infolge bestehender Kündigungsfristen,
  • Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen,
  • Nachhilfekosten für Kinder infolge des Schulwechsels.

Diese Kosten sind konkret zu berechnen und zu belegen. Dann können Sie sie als Umzugskosten absetzen.

Für weitere üblicherweise anfallende Umzugskosten können Sie abhängig von Ihrer familiären Situation eine weitere Pauschale ansetzen, die folgende Kosten beinhaltet:

  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
  • Kosten für neue Ausweise und Ummeldungen,
  • Anpassung und Anbringen von Lampen und Vorhängen,
  • Verpflegung der Umzugshelfer und Trinkgelder,
  • Einbau der Küche und elektrischer Geräte.

Auch durch diese zu ermittelnde, zusätzliche Pauschale erhöhen sich die Werbungskosten, so dass Sie Ihre Steuerlast weiter reduzieren können. Beispielsweise beträgt eine solche Pauschale derzeit für Sie als Verheirateten 1.573 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich jeweils 347 Euro.

Arbeitgebererstattungen

Sofern sich Ihr Arbeitgeber bereit erklärt, Umzugskosten zu übernehmen, kann er Ihnen diese sozialabgaben- und lohnsteuerfrei erstatten. Ein Ansatz als Werbungskosten ist dann für Sie aber nur noch für solche Kosten möglich, die Sie tatsächlich belasten.

Umzug aus privaten Gründen

Aber auch, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, ist ein Ansatz möglich. Arbeits- und Fahrtkosten können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen ansetzen. Hier sind höchstens 20.000 Euro zu berücksichtigen, wobei maximal 20 %, also 4.000 Euro, in Abzug gebracht werden können. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie sich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen lassen und den Rechnungsbetrag auf das Konto überweisen. Diese Kosten sind auf der Seite 3 der Einkommensteuererklärung einzutragen. Der abzugsfähige Betrag mindert direkt die Steuerbelastung.

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ALH Steuerexperten

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1992 bundesweit tätig. In über 350 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 100.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.