Zur Entlastung während der aktuellen Energiekrise, wurde die Dezember-Soforthilfe 2022 auf den Weg gebracht. Informieren Sie sich hier, wie Sie als Verbraucher:in davon profitieren können und wie die Entlastung steuerlich behandelt wird.
Zur Entlastung während der aktuellen Energiekrise, wurde die Dezember-Soforthilfe 2022 auf den Weg gebracht. Informieren Sie sich hier, wie Sie als Verbraucher:in davon profitieren können und wie die Entlastung steuerlich behandelt wird.
Inhaltsverzeichnis
Haben Sie ein Gebäude mit Gasheizung, übernimmt der Staat Ihre Abschlagszahlung für Dezember 2022. Sind Sie Fernwärmekunde:in übernimmt der Staat im Dezember 2022 den Septemberabschlag plus 20 Prozent Zuschlag.
Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgas- und Wärmeversorgungsunternehmen.
Bezieher:innen von Erdgas oder Fernwärme wird die vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung erlassen. Haben Sie die Abschlagszahlung bereits bezahlt, muss Ihnen der Anbieter diese in der nächsten Rechnung anrechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Die Dezember-Soforthilfe 2022 begünstigt private Haushalte; Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften eingeschlossen.
Außerdem wurden mittlerweile einige Energiepreisbremsen festgelegt, um private Haushalte und Unternehmen weiter zu entlasten. Informieren Sie sich hier: „So profitieren Sie von den Energiepreisbremsen!“
Die Dezember-Soforthilfen 2022 umfassen nur Fernwärme- und Gaskunden:innen; für die gestiegenen Strompreise sind hier keine Maßnahmen vorgesehen.
Allerdings haben viele Bürger:innen im Jahr 2022 die sogenannte Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Damit sollen Bürger:innen wegen der drastisch gestiegenen Kosten unterstützt werden.
Mehr zum Thema Energiepreispauschale finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Energiepreispauschale – Antworten auf die wichtigsten Fragen.“
Als Gaskunde:in profitieren Sie im Dezember vom Erlass des Abschlages. Ihr:e Energieanbieter:in hat entweder den Dezemberabschlag nicht abgebucht oder die bereits geleistete Abschlagszahlung zurückerstattet. In der Jahresabrechnung wird dann der genaue Entlastungsbetrag ermittelt.
Nutzen Sie Fernwärme, haben Sie im Dezember die Entlastung erhalten. Es wurden der Septemberabschlag plus weitere 20 Prozent erlassen. Alternativ konnte auch eine direkte Zahlung seitens des Anbieters erfolgen.
Tipp: Möchten Sie berechnen, wie hoch genau Ihre Entlastung ist? Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Online-Rechner.
In der Regel haben Mieter:innen keinen eigenständigen Vertrag mit den Energieversorgern:innen. Ein Anteil der monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen entfällt in der Regel auf die Energiekosten.
Die Entlastungen erhalten Mieter:innen somit erst über die Nebenkostenabrechnung für 2022 im Jahr 2023. Informieren Sie sich am besten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, was die beste Herangehensweise in Ihrem Fall ist.
Achtung: Die Entlastung führt nicht pauschal dazu, dass Sie eine Rückerstattung erhalten, da die Kosten insgesamt gestiegen sind.
Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner zur Ermittlung Ihrer Entlastung:
Rechner: Soforthilfe-Dezember
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Steuerpflicht der Entlastungen der Dezemberhilfe 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eingeführt. Nicht jeder hat die Entlastung zu versteuern. Einkommensschwächere Haushalte haben mehr unter der Inflation zu leiden als einkommensstarke Haushalte. Daher erfolgt eine Versteuerung erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro pro Jahr.
Die Entlastung ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2023 anzugeben und zu versteuern. Den Bruttoentlastungsbetrag können Sie von der Abrechnung entnehmen – dieser ist in der Regel gesondert ausgewiesen. Den Entlastungsbetrag müssen Sie nur angeben, wenn das zu versteuernde mehr als 66.915 Euro beträgt.
Tipp: Sind Sie sich nicht sicher, ob das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 66.915 Euro übersteigt, können Sie den Betrag einfach eintragen – das Finanzamt prüft sodann, ob eine Versteuerung vorgenommen werden .
Es gibt eine sogenannte Milderungszone, diese greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro und geht bis 104.009 Euro (bei Verheirateten: 133.830 Euro bis 208.018 Euro). Innerhalb dieser Grenze wird der Entlastungsbetrag nur anteilig versteuert. Wird die Obergrenze von 104.009 Euro bzw. 208.018 Euro überschritten, erfolgt die volle Besteuerung der gewährten Entlastung und wird damit in voller Höhe auf das zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet.
Anlage SO 2023, Zeile 17
Max’s Endabrechnung des Energieversorgers weiß eine Dezember-Soforthilfe von 400 Euro aus. Das zu versteuernde Einkommen von Max beträgt 80.000 Euro (vor Zurechnung der Entlastung). Der Betrag der Dezember-Soforthilfe, der zu versteuern ist, ermittelt sich in 4 Schritten:
Der steuerpflichtige Teil des Entlastungsbetrages erhöht das zu versteuernde Einkommen von 80.000 Euro und ist im Rahmen der Steuererklärung 2023 zu versteuern.
Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.
Quellenangaben:
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