Das ist für Ehepaare interessant:
Die erste Steuererklärung als Ehepaar
Bekanntlich soll er einer der schönsten Tage im Leben eines jeden Menschen sein – der Hochzeitstag. Für frischgebackene Ehepaare ändert sich so einiges, auch in steuerlicher Hinsicht. Jedenfalls nach Hochzeitsfeier und Flitterwochen bleibt dann meist wieder etwas Zeit, sich um finanzielle und steuerliche Angelegenheiten zu kümmern.
Welche Steuerklasse ist nach der Heirat am günstigsten?
Ehepartner:innen haben die Wahl zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen:
- III / V bei unterschiedlich hohen Einkommen
- IV / IV bei ungefähr gleich hohen Einkommen
- IV / IV mit Faktor bei unterschiedlich hohen Einkommen + gleichmäßige Verteilung der Steuerlast.
Verschaffen Sie sich in diesem Blogbeitrag einen Überblick über alle Steuerklassen: „Die Steuerklassen – schnell erklärt im Überblick“
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Bei der Heirat wird Ihnen beiden programmgesteuert die Steuerklasse IV zugewiesen. Ein Steuerklassenwechsel in eine andere Kombination ist beim Finanzamt jederzeit möglich und vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen auch zu empfehlen.
Achtung: Bei der Wahl Ihrer Steuerklasse sollten Sie beachten, dass dies Ihr Netto-Gehalt und damit auch die Höhe Ihrer Lohnersatzleistungen beeinflusst.
Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem:
Weitere wichtige Infos und Hinweise, wann sich ein Steuerklassenwechsel lohnt, finden Sie in unserem Blogbeitrag: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“
Doppelten Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen
Sie können nun Ihre beiden Sparer-Pauschbeträge frei untereinander aufteilen. Ihnen stehen somit insgesamt 2.000 Euro Freibetrag zur Verfügung, um durch eine clevere Aufteilung möglichst wenig Abgeltungsteuer zu zahlen.
- 801 Euro pro Ehegatte:in bis 2022
- 1. 000 Euro pro Ehegatte:in ab 2023
Wenn Sie beispielsweise nur Sie selbst Kapitaleinkünfte erwirtschaften, Ihr:e Partner:in jedoch nicht, können Sie den doppelten Freibetrag in voller Höhe von 2.000 Euro nutzen.
Tipp: Sie können sich direkt nach der Heirat an die Bank wenden und einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting?
Als Ehepaar sollten Sie bereits im Jahr nach Ihrer Hochzeit prüfen, welche Veranlagungsform für Sie die günstigste ist. Hier müssen Sie selbst aufpassen, denn das Finanzamt veranlagt Sie so wie beantragt und berücksichtigt nicht automatisch die günstigere Variante.
Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden Sie zusammenveranlagt und profitieren so vom Ehegattensplitting. Das bedeutet, dass Ihre beiden Einkommen zusammengezählt und dann wieder halbiert werden. Anhand der Hälfte der Einkommen errechnet das Finanzamt die Einkommensteuer, welche zuletzt wieder verdoppelt wird.
Tipp: Je stärker sich Ihre Einkommen unterscheiden, um so günstiger wirkt sich die Zusammenveranlagung für Sie aus. Bei einem annähernd gleichen Einkommen kann auch die Einzelveranlagung günstiger sein.
Als Ehepaar können Sie die vorteilhaftere Veranlagungsart jedes Jahr neu berechnen und sich demensprechend für oder gegen die Zusammenveranlagung entscheiden. Ihre Auswahl können Sie einfach im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung ankreuzen.
Weitere Informationen zur Zusammenveranlagung finden Sie hier: „Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? So können Sie entscheiden!“
FAQs zur Steuererklärung als Ehepaar