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Erste Steuererklärung als Ehepaar – Das gibt es jetzt zu beachten!

Erste Steuererklärung als Ehepaar – Das gibt es jetzt zu beachten!

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Verliebt, verlobt, verheiratet und jetzt steht die erste Steuererklärung als Ehepaar an. In unserem Blogbeitrag informieren wir Sie darüber, von welchen Steuervorteilen Sie nach der Hochzeit profitieren können und worauf Sie aus steuerlicher Sicht achten sollten.

Steuererklärung als Ehepaar - Das Wichtigste in Kürze

  • Mögliche Steuerklassenkombinationen: III / V bei unterschiedlich hohem Einkommen, IV / IV bei etwa gleichhohem Einkommen, IV / IV mit Faktor bei unterschiedlich hohen Einkommen und möglichst gerechter Verteilung der Steuerlast
  • Steuerklassenwechsel jederzeit möglich
  • Beeinflussung der Einkommensersatzleistungen durch die Steuerklassenwahl
  • 2.000 Euro Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünfte mit freier Aufteilung zwischen den Eheleuten
  • Ehegattensplitting und gemeinsame Steuererklärung: je größer der Einkommensunterschied, desto größer der Splittingvorteil
  • Vorsicht bei annähernd gleichen Einkommen: möglicherweise Einzelveranlagung günstiger

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Das ist für Ehepaare interessant: 


Die erste Steuererklärung als Ehepaar

Bekanntlich soll er einer der schönsten Tage im Leben eines jeden Menschen sein – der Hochzeitstag. Für frischgebackene Ehepaare ändert sich so einiges, auch in steuerlicher Hinsicht. Jedenfalls nach Hochzeitsfeier und Flitterwochen bleibt dann meist wieder etwas Zeit, sich um finanzielle und steuerliche Angelegenheiten zu kümmern.

Welche Steuerklasse ist nach der Heirat am günstigsten? 

Ehepartner:innen haben die Wahl zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen:

  • III / V bei unterschiedlich hohen Einkommen
  • IV / IV bei ungefähr gleich hohen Einkommen
  • IV / IV mit Faktor bei unterschiedlich hohen Einkommen + gleichmäßige Verteilung der Steuerlast.

Verschaffen Sie sich in diesem Blogbeitrag einen Überblick über alle Steuerklassen: „Die Steuerklassen – schnell erklärt im Überblick“

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Bei der Heirat wird Ihnen beiden programmgesteuert die Steuerklasse IV zugewiesen. Ein Steuerklassenwechsel in eine andere Kombination ist beim Finanzamt jederzeit möglich und vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen auch zu empfehlen.

Achtung: Bei der Wahl Ihrer Steuerklasse sollten Sie beachten, dass dies Ihr Netto-Gehalt und damit auch die Höhe Ihrer Lohnersatzleistungen beeinflusst.

Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem:

Weitere wichtige Infos und Hinweise, wann sich ein Steuerklassenwechsel lohnt, finden Sie in unserem Blogbeitrag: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“

Doppelten Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen

Sie können nun Ihre beiden Sparer-Pauschbeträge frei untereinander aufteilen. Ihnen stehen somit insgesamt 2.000 Euro Freibetrag zur Verfügung, um durch eine clevere Aufteilung möglichst wenig Abgeltungsteuer zu zahlen.

  • 801 Euro pro Ehegatte:in bis 2022
  • 1. 000 Euro pro Ehegatte:in ab 2023

Wenn Sie beispielsweise nur Sie selbst Kapitaleinkünfte erwirtschaften, Ihr:e Partner:in jedoch nicht, können Sie den doppelten Freibetrag in voller Höhe von 2.000 Euro nutzen.

Tipp: Sie können sich direkt nach der Heirat an die Bank wenden und einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting?

Als Ehepaar sollten Sie bereits im Jahr nach Ihrer Hochzeit prüfen, welche Veranlagungsform für Sie die günstigste ist. Hier müssen Sie selbst aufpassen, denn das Finanzamt veranlagt Sie so wie beantragt und berücksichtigt nicht automatisch die günstigere Variante.

Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden Sie zusammenveranlagt und profitieren so vom Ehegattensplitting.  Das bedeutet, dass Ihre beiden Einkommen zusammengezählt und dann wieder halbiert werden. Anhand der Hälfte der Einkommen errechnet das Finanzamt die Einkommensteuer, welche zuletzt wieder verdoppelt wird.

Tipp: Je stärker sich Ihre Einkommen unterscheiden, um so günstiger wirkt sich die Zusammenveranlagung für Sie aus. Bei einem annähernd gleichen Einkommen kann auch die Einzelveranlagung günstiger sein.

Als Ehepaar können Sie die vorteilhaftere Veranlagungsart jedes Jahr neu berechnen und sich demensprechend für oder gegen die Zusammenveranlagung entscheiden. Ihre Auswahl können Sie einfach im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung ankreuzen.

Weitere Informationen zur Zusammenveranlagung finden Sie hier: „Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? So können Sie entscheiden!“

FAQs zur Steuererklärung als Ehepaar

Welche Steuerklasse ist nach der Hochzeit die günstigste?

Ihnen stehen als Ehepaar drei unterschiedliche Steuerklassenkombinationen zur Auswahl. Welche davon für Sie am geeignetsten ist, ist abhängig von Ihrem Einkommen.

  • Steuerklassen III / IV: unterschiedlich hohe Einkommen
  • Steuerklassen IV / IV: etwa gleich hohe Einkommen
  • Steuerklassen IV / IV mit Faktor: etwa gleich hohe Einkommen und möglichst geringe Abweichung zum späteren Steuerbescheid

Außerdem müssen Sie bei Ihrer Entscheidung beachten, dass die Steuerklassenwahl Ihre Einkommensersatzleistungen beeinflusst. Ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit möglich.

Welche Steuervorteile gibt es für Ehepaare nach der Hochzeit?

Sie können nun den doppelten Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 2.000 Euro frei zwischen sich und Ihrem:r Partner:in aufteilen.

Außerdem können Sie bei einem deutlichen Einkommensunterschied durch das Ehegattensplitting und eine gemeinsame Steuererklärung profitieren. Dabei wächst der Splittingvorteil, je größer der Unterschied zwischen Ihren beiden Einkommen ist. Bei annähernd gleich hohen Einkommen müssen Sie jedoch aufpassen, denn möglicherweise ist in diesem Fall auch die Einzelveranlagung günstiger.


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Quellen:

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.